Häusliche Tötungen oft mit Schusswaffen verübt

Eine Analyse offenbart: Häusliche Tötungen mit Schusswaffen werden mehrheitlich von älteren Schweizer Männern begangen.

Eine neue Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) untersucht den Einsatz von Schusswaffen bei häuslichen Tötungsdelikten in der Schweiz.

Hintergründe der Studie

Schusswaffen spielen bei Tötungsdelikten in der Schweiz eine wichtige Rolle. Während ihr Einsatz in den letzten drei Jahrzehnten insgesamt rückläufig war, zeigt sich im häuslichen Bereich ein deutlich geringerer Rückgang.

Die vom EBG in Auftrag gegebene Untersuchung analysiert die Hintergründe dieser Taten.

Die Studie geht auf das Postulat 19.3618 Graf Maya zurück, das den Stopp von Femiziden im häuslichen Umfeld fordert. Der Bundesrat beauftragte das EBG unter anderem damit, die Herkunft und den Erwerb der eingesetzten Schusswaffen zu untersuchen.

Die Studie der Universität St. Gallen dient als Grundlage für die Überprüfung bestehender Schutzmassnahmen.

Soziodemografische Merkmale von Tätern und Opfern

  • Täter: Fast ausschliesslich Männer, 41 Tatpersonen zwischen 2015 und 2022 – nur eine war weiblich.
  • Alter: Über 60-Jährige sind überproportional vertreten.
  • Nationalität: Schweizer Staatsbürger doppelt so häufig Täter wie Personen ohne Schweizer Pass – vermutlich wegen des Zugangs zu Waffen durch den Militärdienst.
  • Opfer: Mehrheitlich Frauen, oft ebenfalls über 60 Jahre alt.

Ein auffälliges Merkmal ist die hohe Zahl an Homizid-Suiziden: In 61 % der Fälle tötete sich der Täter nach der Tat selbst.

Fehlende Informationen zur Legalität der Waffen Welche Waffen genau verwendet wurden, bleibt unklar – die Studie weist auf Lücken in der Dokumentation hin. Informationen zur Legalität und Herkunft der Tatwaffen fehlen oft, was die Risikoanalyse erschwert.

Empfehlungen und nächste Schritte

  • Verstärkte Präventionsmassnahmen für ältere Personen und Sensibilisierung des Umfelds (Spitäler, Pflegeeinrichtungen).
  • Bessere Dokumentation schusswaffenrelevanter Informationen durch Strafverfolgungsbehörden.
  • Strengere Anwendung des Waffengesetzes (Art. 31) zur Beschlagnahmung von Waffen bei Warnsignalen.
  • Stärkere Zusammenarbeit zwischen Behörden, um geschlechtsspezifische Gewalt besser zu bekämpfen.

Das EBG wird die Ergebnisse in laufende Präventionsarbeiten einbinden und die Kooperation mit kantonalen und interkantonalen Behörden ausbauen.

Text- und Bildquelle: Generalsekretariat EDI